Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotostudios Lichtbildkuenstlerei Fotografie
1. Geltung
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Lichtbildkuenstlerei Fotografie/ LBK Fotografie erteilte und durchgeführten Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote.
2. Urheberrecht
1. Lichtbildkuenstlerei Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Lichtbildkuenstlerei Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
2. Überträgt Lichtbildkuenstlerei Fotografie Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Der Besteller eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familienangehörige oder Freunde sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen an den Besteller des Bildes nach dem Kauf der jeweiligen Datei bzw. CD/DVD über – sind aber an den Namen Lichtbildkuenstlerei Fotografie gebunden – im Internet darf nur die dafür mitgelieferten Webversionen ( mit Wasserzeichen) verwendet werden. Hält sich der Käufer nicht daran, werden zusätzliche Kosten in Höhe von 500 % des Kaufpreises des Bildes fällig. (Gesamtpreis des Shootings plus Produkte durch Anzahl der Bilder mal 5). Eine öffentliche /kommerzielle Nutzung des Bildes/er ist nach dem Kauf nicht gestattet.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.
5. Die von Lichtbildkuenstlerei Fotografie gefertigten Bilder dürfen nicht verändert werden in Farbe, Bildausschnitt oder Schrift.
6. Lichtbildkuenstlerei Fotografie gibt keine unbearbeiteten Daten weiter und liefert die digitalen Bilder/Dateien in jpg. Format.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Eintrittsgelder etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. LBK Fotografie setzt 50 Euro Anzahlung voraus (bei Hochzeiten 250 Euro) um einen Shootingtermin fest zu vereinbaren. Auch ohne Zahlung dieser Terminreserviergebühr ist ein Termin fest gebucht, sobald LBK Fotografie eine Zusage des Auftraggebers in mündlicher oder schriftlicher Form erhält. (Email, SMS, Telefon, Absprachen)
3. Die bereits gezahlte Anzahlung wird mit dem Shooting verrechnet und nicht in BAR ausgezahlt. Sollte der Termin nicht stattfinden bzw. abgebrochen werden (ausgenommen sind Gründe die LBK Fotografie zu vertreten hat), wird die Terminreserviergebühr in jedem Fall als Ausfallentschädigung einbehalten.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Lichtbildkuenstlerei Fotografie.
5. LBK Fotografie ist bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
6. Gutscheine werden nicht in BAR ausgezahlt und verlieren nach 3 Jahren ihre Gültigkeit. Sollte der Shootingtermin 3 mal von Kundenseite verschoben worden sein, verliert der Gutschein seine Gültigkeit und wird als Ausfallgebühr einbehalten. Bei Einlösung gilt der Wert bzw. der Paketinhalt zum Zeitpunkt des Shootings.
7. Bei Änderungen der Preisliste ist das Datum der Buchung (Überweisung oder Übergabe der Terminreserviergebühr) relevant. Bei Verschiebung von seitens des Kunden, behält sich Lichtbildkuenstlerei Fotografie vor, die aktuelle Preisliste und deren Paketinhalt als Grundlage zur Berechnung zu machen.
4. Rücktritt
5. Haftung
1. Lichtbildkuenstlerei Fotografie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Lauyouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Lichtbildkuenstlerei Fotografie ist berechtigt, Dritte zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurde, tritt die seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.
3. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet Lichtbildkuenstlerei Fotografie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Lichtbildkuenstlerei Fotografie geltend zu machen.
Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Lichtbildkuenstlerei Fotografie.
Kein Mangel ist es, wenn aufgrund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten, Trauungen, Taufen, Kirchen, Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit extrem bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten) die Lichtbildkuenstlerei Fotografie nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen auftritt.
6. Haftungsausschuss: Die bereitgestellten Informationen auf dieser Webseite wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen („links“) zu anderen Webseiten, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Webseite genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
6. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er aller an Lichtbildkuenstlerei Fotografie übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche an Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Künftige Auftraggeber möchten sich auch von der Qualität der Arbeiten des Fotografen überzeugen. Daher schliessen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte (Homepage, soziale Netzwerke, Werbung, Ausstellungen der Bilder etc.) sowie den daraus bereits resultierenden Nachlass von 100 Euro ein. Einzig bei Aktaufnahmen wird eine Zustimmung vom Model eingeholt. Alle Veröffentlichungen werden anonym – ohne Namensnennung- des Model/Auftraggebers gemacht, sofern nicht anders gewünscht. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, wenn er Lichtbildkuenstlerei Fotografie beauftragt.
7. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Lichtbildkuenstlerei Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Lichtbildkuenstlerei Fotografie sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Lichtbildkuenstlerei Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Lichtbildkuenstlerei Fotografie kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Lichtbildkuenstlerei Fotografie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder/Datenträger sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Lichtbildkuenstlerei Fotografie bestätigt worden sind. Lichtbildkuenstlerei Fotografie haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Lichtbildkuenstlerei Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Sonstiges
1. 10 km Anfahrtskosten sind ab Ebersbrunn/ Wohnort Daniela Rettke- Lichtbildkuenstlerei Fotografie inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 1,00 Euro berechnet.
2. Das Bilderpaket „ausgedruckt auf Fineartpapier“ bezieht sich ausschließlich auf bereits bearbeitete Bilder, die der Auftraggeber auf CD gekauft hat.
Ich möchte auf die Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436) verweisen.